Bildungsurlaub 2026: Gesetzlicher Anspruch, geringe Nutzung

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Rund 27 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland haben per Gesetz Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung – genutzt wird dieser Anspruch jedoch nur von einem kleinen Teil der Beschäftigten. Nach Angaben des ifo-Instituts, auf die sich die Aufklärungsplattform Bildungsurlauber.de bezieht, nehmen nur etwa 3,5 Prozent der Berechtigten ihr Recht auf Bildungsurlaub wahr. Aktuelle Daten aus Thüringen bestätigen das Bild: Dort lag der Anteil der Teilnehmenden zuletzt bei rund 0,1 Prozent der Beschäftigten, wie aus Antworten des Bildungsministeriums auf Kleine Anfragen hervorgeht.

Der Bildungsurlaub ist in den Ländergesetzen verankert und sieht vor, dass sich Beschäftigte für die Weiterbildung freistellen lassen können, während das Gehalt weiterläuft. Anders als beim regulären Urlaub dient die Freistellung ausschließlich der beruflichen oder allgemeinbildenden Weiterbildung – etwa Sprachkursen, beruflichen Fortbildungen oder Seminaren zum Gesundheits- und Stressmanagement. Der Anspruch richtet sich in der Regel an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz im jeweiligen Bundesland liegt, in einigen Ländern auch an Berufsschüler und angehende Meister. Maßgeblich ist dabei stets das Land, in dem der Arbeitsplatz liegt – nicht der Wohnsitz der Beschäftigten und nicht der Sitz des Unternehmens.

Fünf Tage pro Jahr – mit Ausnahmen

In den meisten Bundesländern gilt ein Anspruch von fünf Tagen pro Jahr, wie die Bundeszentrale für politische Bildung in ihrer Übersicht darlegt. Die jeweiligen Landesgesetze sehen zudem häufig eine Kumulation über zwei Jahre vor, sodass sich bis zu zehn Tage am Stück nehmen lassen. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch nicht in allen Bundesländern: In Bayern und Sachsen existiert nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung bislang kein entsprechendes Gesetz. In Thüringen regelt das Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz den Anspruch; es wurde 2015 verabschiedet und trat zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die gebuchte Veranstaltung im jeweiligen Bundesland offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist. In Thüringen waren im September nach Angaben des dortigen Bildungsministeriums etwa 4.900 Kurse von rund 1.100 Anbietern anerkannt. Das Spektrum reicht von der Prüfungsvorbereitung über Sprachkurse bis zu Gesundheitsangeboten.

Warum so wenige den Anspruch nutzen

Die geringe Inanspruchnahme hat nach Einschätzung von Bildungsurlauber.de mehrere Gründe: fehlende Aufklärung und die Sorge vieler Beschäftigter vor einer negativen Reaktion des eigenen Arbeitgebers auf einen Antrag. Die Thüringer Zahlen verdeutlichen die Dimension: Im Oktober 2024 nahmen demnach nur etwa 960 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einer Bildungsurlaubsveranstaltung teil – im April 2024 waren es rund 1.200. Der Anteil pendelt nach Angaben des Ministeriums seit Jahren um etwa 0,1 Prozent.

Dabei sprechen die Ergebnisse einer Befragung von 1.066 Personen, die Bildungsurlauber.de im Januar 2025 veröffentlicht hat, für einen Mehrwert der Freistellung. Demnach berichteten 55 Prozent der Teilnehmenden von einem besseren Gesundheitszustand nach einem gesundheitlich orientierten Bildungsurlaub, 43 Prozent gaben an, danach weniger Krankheitstage gehabt zu haben. 78 Prozent erklärten, sie fänden Unternehmen attraktiver, die Bildungsurlaub positiv gegenüberstehen; 62 Prozent fühlen sich solchen Unternehmen emotional verbundener. Es handelt sich dabei um eine Eigenbefragung der Plattform, die Ergebnisse sind also nicht repräsentativ.

Was Beschäftigte beachten sollten

Wer Bildungsurlaub nehmen möchte, sollte nach Angaben der Aufklärungsplattform zunächst prüfen, ob im eigenen Bundesland ein gesetzlicher Anspruch besteht und ob die gewünschte Veranstaltung dort anerkannt ist. Der Antrag beim Arbeitgeber sollte frühzeitig gestellt werden; die meisten Landesgesetze sehen Fristen von mehreren Wochen vor. Ob ein Arbeitgeber den Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen darf, regeln die jeweiligen Landesgesetze unterschiedlich.

Die niedrigen Nutzungszahlen stehen im Widerspruch zur Bedeutung lebenslangen Lernens, die auch Landespolitik und Weiterbildungsforschung betonen. „Lernen endet deshalb nicht mehr nach der Schule oder der Ausbildung, sondern ist eine lebenslange Herausforderung", heißt es auf einer Webseite des Thüringer Bildungsministeriums. Für Arbeitgeber ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen ebenfalls Pflichten: Sie müssen den Antrag grundsätzlich prüfen und können ihn in den meisten Ländern nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen oder verschieben. Nach Angaben der Aufklärungsplattform empfehlen Arbeitsrechtler Beschäftigten, den Antrag schriftlich zu stellen und die Anerkennungsurkunde der Veranstaltung beizulegen – so lässt sich später nachvollziehen, dass es sich um eine anerkannte Bildungsmaßnahme handelte. Erteilte Bildungszeiten müssen nicht nachgearbeitet werden; die Freistellung gilt als bezahlte Arbeitszeit. Hinzu kommt: Weil die Regelungen je nach Bundesland variieren, lohnt ein Blick in das jeweilige Landesgesetz oder in die Anerkennungslisten der zuständigen Ministerien – dort ist hinterlegt, welche Veranstalter und Kurse für den Bildungsurlaub zugelassen sind. Wer sich unsicher ist, kann sich nach Angaben der Plattform zudem an Gewerkschaften, Kammern oder Weiterbildungsberatungen wenden.

Ob sich die Inanspruchnahme in den kommenden Jahren erhöht, dürfte wesentlich davon abhängen, ob Unternehmen die Freistellung aktiver fördern – und ob Beschäftigte ihren Anspruch kennen. Der Thüringer Fall zeigt jedenfalls: Selbst dort, wo ein klares Gesetz, ein breites Kursangebot und eine mehrjährige Etablierung des Instruments vorliegen, bleibt der Bildungsurlaub ein weithin ungenutztes Recht.

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Markus Schäfer
Markus Schäfer

Motivationstrainer für Beruf und Alltag. Gibt Einblicke in mentale Strategien und Selbstmanagement-Techniken.