Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Start mit grossen Unterschieden

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Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 gilt in Deutschland erstmals ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Seit dem 1. August 2026 haben alle neu eingeschulten Erstklässlerinnen und Erstklässler Anspruch auf eine Betreuung an fünf Werktagen für jeweils acht Stunden – inklusive Unterricht und weitgehend auch in den Ferien. Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das Bundestag und Bundesrat 2021 verabschiedet hatten. Eine Auswertung der Lage in den Bundesländern zeigt jedoch: Die Vorbereitung ist sehr unterschiedlich, und an einigen Schulen muss nach Angaben der Bildungsministerien improvisiert werden.

Was der Anspruch umfasst

Der Rechtsanspruch gilt zunächst nur für den ersten Jahrgang und wird in den Folgejahren schrittweise um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet, bis er im Schuljahr 2029/30 für alle vier Grundschuljahrgänge gilt. Umfasst sind acht Zeitstunden an fünf Werktagen sowie Ferienangebote; bis zu vier Wochen Schließzeiten im Jahr sind zulässig. Ein Anspruch auf kostenfreie Betreuung besteht dagegen nicht – über Gebühren entscheiden Länder und Kommunen. Inhaltliche Vorgaben macht der Bund nicht: Ob Sport, Musik, Kochen oder Hausaufgabenbetreuung angeboten wird, legen die Schulen selbst fest. Verpflichtend sind lediglich organisatorische Mindestanforderungen wie ein Mittagessen und ein pädagogisches Konzept. Wo die Kapazitäten einer Schule nicht ausreichen, dürfen Kommunen die Betreuung auch an benachbarten Grundschulen oder bei außerschulischen Partnern organisieren.

Der Bund unterstützt den Ausbau mit 3,5 Milliarden Euro über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau, das bis Ende 2027 läuft und hauptsächlich bauliche Maßnahmen an Schulen und Horten finanziert. Das Geld fließt an die Länder, die es zusammen mit den Kommunen als Schulträgern einsetzen. Die Betriebskosten – vor allem für Personal – tragen dagegen dauerhaft Länder und Kommunen.

Ost-West-Gefälle bei der Versorgung

Deutliche Unterschiede zeigen sich zwischen den Bundesländern. In den ostdeutschen Ländern ist die Versorgung traditionell hoch: In Brandenburg nutzten im vergangenen Schuljahr nach Angaben des dortigen Bildungsministeriums bereits 90 Prozent der Kinder ein Hortangebot; für die 2026 eingeschulten rund 23.400 Erstklässlerinnen und Erstklässler könne der zu erwartende Bedarf gedeckt werden. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Ganztagsbetreuungsquote 2026 mit 77,5 Prozent ebenfalls über dem Bundesdurchschnitt; bis 2029/30 müssen dort nach Ministeriumsangaben über 4.000 neue Hortplätze entstehen. Auch Berlin ist mit einer Quote von 84,3 Prozent (Stand Mai 2026) gut aufgestellt; dort können Kinder im Grundschulalter bereits seit 2005 an allen Schul- und Ferientagen betreut werden. Hamburg meldet als flächendeckende Ganztagsregion eine Anmeldequote von 92 Prozent – die Herausforderungen lägen inzwischen eher im pädagogischen Bereich als bei der Platzzahl.

Anders sieht es in Teilen Westdeutschlands aus. In Baden-Württemberg lag die Betreuungsquote im Primarbereich im Schuljahr 2023/24 laut dem GaFöG-Bericht des Bundesfamilienministeriums bei 49 Prozent; das Stuttgarter Kultusministerium geht dennoch davon aus, dass der Rechtsanspruch „ganz überwiegend erfüllt“ werde. In Bayern wurden im Schuljahr 2025/26 nach Angaben des Familienministeriums 60 Prozent der Kinder im Grundschulalter ganztägig betreut – zwei Drittel davon in der Schule, ein Drittel in Horten. In Nordrhein-Westfalen lag die Quote im Schuljahr 2024/25 bei rund 56 Prozent; für die rund 170.330 Erstklässlerinnen und Erstklässler des laufenden Schuljahres geht das Düsseldorfer Bildungsministerium von einem Bedarf von etwa 136.000 Plätzen in der Offenen Ganztagsschule aus. Bis zum Schuljahr 2029/30 müssten im bevölkerungsreichsten Bundesland insgesamt 590.000 Plätze bereitstehen – das Ministerium hält eine frühere Zielerreichung für möglich.

Personelle und räumliche Engpässe

Als größte Hürden nennen die Ministerien übereinstimmend Personal und Räume. Hessen stellt nach eigenen Angaben 5.750 Lehrkräftestellen für den Ganztag bereit und will das Platzangebot bis 2029/30 auf 80 Prozent ausbauen; für das laufende Schuljahr geht das Wiesbadener Ministerium von einem Platzangebot für mehr als 70 Prozent der Grundschulkinder aus. Bremen verweist auf den baulichen Nachholbedarf: An Schulen, die bislang keine Ganztagsschulen sind, müssten Ertüchtigungen vorgenommen werden, etwa für eine hygienekonforme Essensversorgung. Dort liegt die Ganztagsquote für den ersten Jahrgang bei 76 Prozent; die Anmeldungen für ganztägige Angebote stiegen über alle Klassenstufen von 70 auf 74 Prozent. In Niedersachsen geht das Kultusministerium davon aus, dass rechnerisch für jedes Kind des neuen ersten Jahrgangs ein Platz zur Verfügung steht – räumt aber ein, dass die Situation vor Ort je nach Schulträger und tatsächlicher Nachfrage variieren kann und einzelne Schulen improvisieren müssen. Das Saarland benötigt nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts bis 2029/30 weitere 3.965 Ganztagsplätze, um den Rechtsanspruch zu erfüllen; aktuell liegt die Quote bei 67 Prozent.

Bundesweit lag die Inanspruchnahme von Ganztagsangeboten im Grundschulbereich zuletzt bei 57 Prozent (Schuljahr 2023/24). Aktuellere gesamtdeutsche Zahlen wird der nächste GaFöG-Bericht des Bundesfamilienministeriums liefern, der für Dezember 2026 angekündigt ist.

Rechte der Eltern bei Platzmangel

Eltern, deren Kind keinen Ganztagsplatz erhält, können zunächst Widerspruch einlegen. Bleibt der Anspruch unerfüllt, ist nach Auskunft des Deutschen Schulportals auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich; Ansprüche richten sich gegen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in der Regel Städte und Landkreise. Beobachter erwarten, dass der tatsächliche Bedarf in den kommenden Jahren steigen wird: Studien für Rheinland-Pfalz gehen von einer Bedarfsquote zwischen 60 und 75 Prozent aus – im vergangenen Schuljahr nahmen dort etwa 58 Prozent der Grundschulkinder ein Ganztagsangebot wahr, an mehr als 90 Prozent der Grundschulen besteht bereits ein Angebot. Untersuchungen zur Nutzung zeigen zudem Unterschiede zwischen Stadt und Land: In städtischen Regionen nutzten Familien den Ganztag einer Studie zufolge häufiger (63 Prozent) als im ländlichen Raum (56 Prozent); zugleich gaben 14 Prozent der Eltern in Städten an, keinen Platz gefunden zu haben, gegenüber 8 Prozent auf dem Land.

Quellen

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Daniel Weber
Daniel Weber

Pädagoge mit Schwerpunkt Erwachsenenbildung. Schreibt über lebenslanges Lernen und effektive Lehrmethoden.